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BWL Glossar

In unserem BWL Glossar finden Sie die wichtigsten Begriffe der Betriebswirtschaft!*

Alle Begriffe und ihre Zusammenhänge können Sie Ihren Mitarbeitern, Auszubildenden, Studierenden und Schülern interaktiv und mit Spaß vermitteln – mit den BWL-Planspielen von BTI.

*aus Prof. Dr. Schneck, Ottmar (Hrsg.); (1998): Lexikon der Betriebswirtschaft – im Team von BTI seit 1997

  • Absatz

Absatz ist die Menge oder der Wert verkaufter Waren. Auch der Verkaufsvorgang selbst wird als Absatz bezeichnet.

  • Abschreibung

Unter Abschreibung versteht man die rechnerische Erfassung einer im Laufe der jeweiligen Rechnungsperiode eingetretenen Minderung des Vermögenswertes eines Wirtschaftsgutes und ihre Verrechnung als Aufwand bzw. Kosten.

  • AfA

siehe Abschreibung

  • Aktie

Eine Aktie ist ein (Börsen-)Wertpapier, mit dem der Eigentumsanteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft verbrieft ist.

  • Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft.
Bei einer Aktiengesellschaft ist die Haftung der Gesellschafter (Aktionäre) beschränkt auf das Grundkapital. Derzeit muss mindestens 50.000 EUR Grundkapital aufgebracht werden. Gegründet werden kann eine AG auch mit nur einer einzigen Person. Jede AG benötigt einen Vorstand und einen Aufsichtsrat.

  • Aktiva

Die linke Seite der Bilanz, auf der die Vermögenswerte des Unternehmens aufgeführt werden. Man unterscheidet zwischen Anlage- und Umlaufvermögen.

  • Aktivtausch

Als Aktivtausch werden Buchungen auf einem Bestandskonto bezeichnet, die nur eine Seite der Bilanz, nämlich die Aktiva,
ändern. Beim Aktivtausch nimmt ein Aktivposten zu und ein anderer Aktivposten in gleicher Höhe ab.

  • Amortisation

Wiederfreisetzung von gebundenem Kapital in dem Zeitpunkt, wenn die laufenden Einnahmen die Anfangsinvestition übersteigen. Die Amortisationsdauer sowie der Amortisationszeitpunkt kann mit Hilfe der Amortisationsrechnung ermittelt werden.

  • Amortisationsdauer

Zeitdauer, in der die investierten Geldmittel zu 100% zurückgeflossen sind. Die Amortisationsdauer ist ein wesentliches Kriterium für Investitionsentscheidungen.

  • Amortisationsrechnung

Die Amortisationsdauer sowie der Amortisationszeitpunkt werden mit Hilfe der Amortisationsrechnung ermittelt.
Die Amortisationsrechnung ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidung für oder gegen eine Investition. Wenn die Kosten einer Investition durch die Rückflüsse ausgeglichen werden, hat sich die Investition amortisiert.

  • Anlagendeckungsgrad

Der Anlagendeckungsgrad zeigt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Ziel eines Unternehmens
muss es sein, eine Fristengleichheit zwischen der Aktiv- und Passivseite der Bilanz zu erreichen.

  • Anlagevermögen

Das Anlagevermögen ist dazu bestimmt, langfristig der betrieblichen Leistungserstellung zu dienen und die technische Betriebsbereitschaft zu sichern. Mit Ausnahme von Grund und Boden wird das Anlagevermögen durch ständige Teilnahme am Produktionsprozess abgenützt.

  • Aufwand

Grundbegriff des Rechnungswesens, der das negative Rechenelement der Finanzbuchhaltung kennzeichnet. Der Gegenbegriff, das positive Rechenelement, ist der  Ertrag. Die Differenz zwischen allen Aufwendungen und Erträgen einer Periode ergibt den Periodenerfolg. Während das Begriffspaar Ausgabe/Einnahme die Veränderung des Geldvermögensbestandes erfasst, stellen Aufwand/Ertrag auf den Verbrauch und die Entstehung von Gütern,/Produkten und Dienstleistungen ab.

  • Ausgabe

Gegenwert in Geld der eingekauften Güter und Dienstleistungen, das die Verminderung des Geldvermögensbestandes misst, also des Zahlungsmittelbestandes und Bestandes an Forderungen abzüglich Verbindlichkeiten. Der Gegenbegriff ist die Einnahme.

  • Auszahlung

Begriff der Finanzbuchführung, der zu den Grundbegriffen des  Rechnungswesens zählt und die Verringerung der  Zahlungsmittel (Bargeld sowie jederzeit verfügbare Bankguthaben) einer Unternehmung erfasst. Der Gegenbegriff ist die  Einzahlung. Beispiele für Auszahlungen sind: Barkauf von  Produktionsfaktoren, Überweisung von Löhnen und Gehältern, Barentnahme eines Gesellschafters einer Personengesellschaft.

  • Bank

Umgangssprachlicher Begriff für die in § 1 Kreditwesengesetz (KWG) genannten Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, wenn der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

  • Balanced Scorecard

Die Balanced Scorecard (ausgewogenes Kennzahlensystem bzw. ausgewogener Berichtbogen), ist ein unternehmerisches
Steuerinstrument. Die BSC ergänzt die traditionellen finanziellen Kennzahlen um drei weitere strategisch wichtige Perspektiven:
Kunden, Prozesse und Mitarbeiter.

  • Barwert

Mit Hilfe der Abzinsung ermittelter Wert (Net Present Value) einer künftigen Zahlungsreihe (Kapitalwert, -methode).

  • Betriebsergebnis

Erfolgsgröße in der Betriebsergebnisrechnung, die in der Regel nicht mit dem handelsrechtlichen Ergebnis der Finanzbuchhaltung, dem Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag, übereinstimmt. Das Betriebsergebnis stellt das Ergebnis der betrieblichen oder operativen Tätigkeit dar.

  • Bilanz

Die Bilanz gibt Auskunft über die in Geld gemessene Größe, Art und Zusammensetzung des Vermögens einer Unternehmung in einem genau bestimmten Zeitpunkt und stellt fest, mit wie viel eigenem und fremdem Kapital das Vermögen finanziert worden ist.

  • Bilanzpolitik

Bilanzpolitik ist die zielgerichtete Einflussnahme auf die Geschäftsvorfälle und die Darstellung der Unternehmenslage im Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

  • Break-Even-Point

Der Break-Even-Point – auf Deutsch: der tote Punkt, die Gewinnschwelle – markiert den Übergang des Unternehmens aus der Verlust- in die Gewinnzone und umgekehrt. Am Break-Even-Point sind alle Kosten des Unternehmens, also sowohl die Fixen Kosten als auch die Variablen Kosten gedeckt.

  • Bruttoergebnis

Umsatzerlöse abzüglich Herstellungskosten

  • Cash-Flow

Der Cash-Flow zeigt, um welchen Betrag die flüssigen Mittel eines Unternehmens innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gestiegen (positiver Cash-Flow) oder gesunken (negativer Cash-Flow) sind.

  • Deckungsbeitrag

Rechengröße aufgrund der Kostenträgerrechnung auf Basis von variablen Kosten, auch Produktionskosten genannt, die durch die Differenz der variablen Kosten von den Erlösen des Gesamtunternehmens von Produktgruppen oder einzelnen Produkten entsteht. Der Deckungsbeitrag kann im Wege des Direct Costing als Gesamtdeckungsbeitrag oder mit Hilfe einer mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung je Produkt oder Produktart ermittelt werden.

  • Darlehen

= Langfristiger Kredit. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich zu einer rechtzeitigen Zins- und Tilgungszahlung.

  • Durchlaufzeit

Zeitspanne, die ein Werkstück vom Eintritt in den Fertigungsbereich bis zu dessen endgültiger Fertigstellung und Übergabe an den Vertriebsbereich benötigt. Sie kann bestehen aus der Bearbeitungszeit, Rüstzeit, Transportzeit, Kontrollzeit sowie Liege- und Wartezeit.

  • Eigenkapital

Finanzielle Mittel, die der Unternehmung von den rechtlichen Eigentümern zur Verfügung gestellt werden. Das bilanzielle Eigenkapital ergibt sich aus der Differenz der Buchwerte aller Aktiva abzüglich aller Schulden. Bei Kapitalgesellschaften setzt sich das Eigenkapital gemäß § 266 II HGB aus folgenden Komponenten zusammen:

(1)           Gezeichnetes Kapital

(2)           Kapitalrücklage

(3)           Gewinnrücklage

(4)           Gewinnvortrag/Verlustvortrag

(5)           Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.

Das gezeichnete Kapital hat Nennwertcharakter, es ändert sich nur bei Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen. Bei Aktiengesellschaften wird es als Grundkapital (§       6 AktG) und bei der GmbH als Stammkapital (§ 5 GmbHG) bezeichnet. Die Kapitalrücklage enthält neben dem gezeichneten Kapital weitere Beträge, die dem Unternehmen von außen zugeführt wurden.

 

  • Eigenkapitalrendite

Eine Kennzahl, die das Verhältnis des Gewinns zum eingesetzten Eigenkapital zeigt. Je höher diese Zahl ist, um so rentabler wirtschaftet ein Unternehmen.

  • Eigenkapitalquote

Diese Kennzahl gibt an, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital des Unternehmens ist.

  • Einnahme

Gegenwert in Geld der veräußerten Güter und Dienstleistungen eines Unternehmens, welches zu einer Erhöhung des Geldvermögensbestandes führt, d. h. des Zahlungsmittelbestandes und Bestandes an Forderungen abzüglich Verbindlichkeiten. Der Gegenbegriff ist die Ausgabe.

  • Einzahlung

Begriff der Finanzbuchführung, der zu den Grundbegriffen des  Rechnungswesens zählt und die Erhöhung der  Zahlungsmittel (Bargeld sowie jederzeit verfügbare Bankguthaben) einer Unternehmung erfasst. Der Gegenbegriff ist die  Auszahlung. Beispiele für Einzahlungen sind: Barverkauf von Waren, Vorauszahlungen an das Unternehmen oder Aufnahme eines Barkredites. Einzahlungen und Einnahmen können – müssen aber nicht – übereinstimmen.

  • Einzelkosten

Kosten, die sich unmittelbar einem Kostenträger (z. B. Erzeugnis- oder Leistungseinheit, Produkt) zurechnen lassen. Dies sind meist die Kosten von Gütern, die direkt in die Produkte eingehen (Roh- und Hilfsstoffe), sowie direkt in der Produktion, z. B. bei der Bedienung einer Maschine anfallen (z. B. Fertigungslöhne). Im Gegensatz hierzu werden Gemeinkosten indirekt, d. h. mit Hilfe von Verrechnungssätzen oder prozentual auf die einzelnen Kostenträger verteilt.

  • Finanzierung

Entscheidung über die Ausstattung bzw. Änderung des betrieblichen Kapitals. Die Art der Finanzierung ist bei der bilanzorientierten Betrachtungsweise der Finanzierung aus der Passivseite der Bilanz zu ersehen. Hier wird die Mittelherkunft nach Eigen- bzw. Fremdfinanzierung getrennt. Von einer zahlungsorientierten Betrachtungsweise wird gesprochen, wenn unter Finanzierung ein Bündel von Ein- und Auszahlungen verstanden wird. Es lassen sich verschiedene Finanzierungsarten und Finanzierungsformen unterscheiden (s. Abbildungen).

Finanzierungsformen

  • Fixe Kosten (Strukturkosten)

Im Gegensatz zu variablen Kosten von einer kurzfristigen Beschäftigungsänderung bzw. der Änderung der Ausbringungsmenge unabhängige  Kosten (s. Abbildung unten). Absolut fixe Kosten fallen zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (z. B. Kfz-Steuern, Versicherungsprämien, Mieten und Leasingbeiträge) unabhängig von der Beschäftigung an. Intervallfixe Kosten verändern sich bei unterschiedlichen Beschäftigungsober- oder Untergrenzen sprunghaft (z. B. zusätzliche Einstellung eines Mitarbeiters, zusätzliche Anmietung einer Lagerhalle).

Fixe Kosten

  • Forderungen

An Kunden des Unternehmens gestellte Rechnungen für gelieferte Waren und Dienstleistungen, die von diesen noch nicht bezahlt wurden.

  • Fremdkapital

Das Fremdkapital eines Unternehmens besteht aus den zeitlich begrenzt überlassenen finanziellen Mitteln der Gläubiger, meist Kredite und ähnliche Verbindlichkeiten. Zusammen mit dem Eigenkapital bildet es das Gesamtkapital des Unternehmens.

  • Gemeinkosten

Kosten, die im Gegensatz zu den  Einzelkosten den Kostenträgern (z. B. Produkten) nicht direkt zurechenbar sind. Sie werden daher im Rahmen der  Kostenstellenrechnung durch Verrechnungssätze bzw. Schlüsselgrößen den Kostenträgern zugeordnet. Beispiele sind Gehälter kaufmännischer Angestellter, Versicherungsbeiträge oder Energiekosten, die für den gesamten Betrieb anfallen, und nicht an einer Maschine oder durch einen Vorgang auf das hergestellte Produkt oder die hergestellte Dienstleistung zurechenbar sind.

  • Gesamtkapitalrendite

Eine Kennzahl, die das Verhältnis des Betriebsergebnisses zum eingesetzten Gesamtkapital zeigt.

  • Gesamtkostenverfahren

Verfahren der  Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zur Ermittlung des Periodenerfolg. Im Unterschied zum Umsatzkostenverfahren werden dabei die gesamten in einer Periode angefallenen Aufwendungen, unterteilt nach Aufwandsarten (insb. Material, Personal, Abschreibungen), den Erlösen gegenübergestellt.

  • Gewinn

Positive Differenz zwischen Ertrag und Aufwand.

  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Periodische Erfolgsrechnung durch Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen eines bestimmten Abrechnungszeitraums. Sie ist Bestandteil des handelsrechtlichen  Jahresabschlusses und muss von jedem  Kaufmann zum Jahresende erstellt werden. Der ausgewiesene Periodenerfolg, der Jahresüberschuss oder –fehlbetrag muss sich bei Anwendung der doppelten Buchführung in gleicher Höhe aus der Bilanz ergeben. Für interne Zwecke oder entsprechend den Börsenvorschriften (Publizität, Neuer Markt) wird die GuV auch bezogen auf innerjährige Zeitabschnitte (Monat, Quartal, Halbjahr) erstellt und ggf. veröffentlicht. Im Hinblick auf die Unterteilung und den Umfang der ausgewiesenen Aufwendungen kann in das Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren unterschieden werden.

  • Grundkapital

Nominalkapital bzw. Gezeichnetes Kapital einer Aktiengesellschaft (AG). Zusammen mit den Rücklagen stellt das Grundkapital das Eigenkapital der Unternehmung dar.

  • Herstellungskosten

Bewertungsmaßstab in der Handels- und Steuerbilanz für selbsterstellte Vermögensgegenstände. Gem. § 255 II HGB gehen in die Herstellungskosten die Aufwendungen ein, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Kalkulatorische Kosten, die nicht deckungsgleich mit Aufwendungen sind, dürfen im Unterschied zu den  Herstellkosten in der Kostenrechnung nicht berücksichtigt werden.

  • Investition

Unter finanzwirtschaftlichen Aspekten die zielorientierte Kapitalverwendung im Sinne der Tätigkeit einer  Ausgabe, um spätere  Einnahmen zu realisieren. Von Eugen Schmalenbach wurde Investition in den siebziger Jahren als leistungswirtschaftliche Kombination von Gütern zu neuen Wirtschaftseinheiten definiert. Investition war damit eine innovative Tätigkeit und wurde noch nicht unter vermögens- und zahlungsorientierten Gesichtspunkten betrachtet.

  • Jahresabschluss

Instrument der handelsrechtlichen Rechnungslegung, das gem. § 242 HGB für alle Kaufleute aus einer Bilanz und GuV besteht. Bei Kapitalgesellschaften und Unternehmen, die dem Publizitätsgesetz (PublG) unterliegen, kommt zusätzlich als dritter Bestandteil der Anhang hinzu. Der Lagebericht ist gem. 264 I HGB nicht Bestandteil des Jahresabschlusses. Soweit im Rahmen des HGB der Terminus Jahresabschluss verwendet wird, ist damit immer der sog. Einzelabschluss, d. h. der Abschluss einer einzelnen Unternehmung als juristische Einheit gemeint.

  • Jahresüberschuss/-fehlbetrag

Ergebnisgröße in der handelsbilanziellen Gewinn- und Verlustrechnung, die nach Berücksichtigung aller Erträge und aller Aufwendungen verbleibt.

  • Kapital

(1)    Volkswirtschaftlich einer der drei elementaren Produktionsverfahren neben Arbeit und Boden.

(2)    Betriebswirtschaftlich sowohl im Sinne von Finanzierungsmittel (Eigenkapital und Fremdkapital) als auch im Sinne von investierten Mitteln (Real- und Geldkapital) definiert.

  • Kapitalbindung

Kennzahl als Ausdruck für die in einem Unternehmen langfristig nicht freisetzbaren Vermögensgegenstände. Die Kapitalbindungsdauer drückt die aus einer getätigten Investition verursachten Ausgaben aus, die noch nicht durch erwartete Einnahmen gedeckt (Amortisation) sind. Eine hohe Kapitalbindung ist zum Teil branchenbedingt bei sehr anlagen- bzw. maschinenintensiven Produktionen zu beobachten.

  • Kennzahlen

Im Rahmen einer Finanz- bzw. Bilanzanalyse ermittelte quantitative Größen zur Beurteilung der Vermögens-, Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage eines Unternehmens.

  • Liquidität

(1)    Schuldrechtlich:         Fähigkeit, alle Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig erfüllen zu können

(2)    Bilanziell:                     Bestand an liquiden Mitteln, der in der Bilanz ausgewiesen wird. Dabei werden je nach Geldnähe der liquiden Mittel unterschiedliche Begriffsumfänge definiert und entsprechend sog. Liquiditätsgrade berechnet.

  • Markt

Gesamtheit der ökonomischen Beziehungen zwischen Anbietern und Nachfragern hinsichtlich eines Gutes bzw. einer Gütergruppe innerhalb eines bestimmten Gebietes und eines bestimmten Zeitraumes. Gekennzeichnet wird ein Markt also durch seine Elemente Gut/Gütergruppe, Anbieter, Nachfrager, ökonomische Beziehungen, Gebiet und Zeitraum. Kombinationen aus der Anzahl der Anbieter und der Nachfrager führen zu verschiedenen Marktformen.

  • Nennwert

Auch als Nominalwert bezeichneter Betrag, auf den ein Wertpapier ausgestellt ist bzw. der auf dem Wertpapier aufgedruckt ist. Die Summe der Nennwerte aller Aktien bzw. GmbH-Anteile einer  Aktiengesellschaft (AG) bzw. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) stellt deren Grund- bzw. Stammkapital dar.

  • Passiva

Die rechte Seite der Bilanz, auf der die Mittelherkunft des Unternehmens aufgelistet wird. Man unterscheidet zwischen Eigen- und Fremdkapital.

  • Passiva
  1. variable Kosten
  • Rechnungslegung

Bezeichnung für die Dokumentation des betrieblichen Geschehens sowohl für externe Zwecke, insb. der Handelsbilanz und Steuerbilanz, als auch im Rahmen interner Aufgabenstellungen, u. a. Kostenrechnung, Unternehmens- und Finanzplanung.

  • Rechnungswesen

System zur zahlenmäßigen, d. h. mengen- und wertmäßigen Erfassung, Aufbereitung und Darstellung der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens (= betriebliches Rechnungswesen) oder einer Volkswirtschaft (= volkswirtschaftliches Rechnungswesen).

  • Rentabilität

Eine der bedeutendsten Kennzahlen zur Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens, in dem der Gewinn in Relation zum eingesetzten Kapital (Investment) gesetzt wird. Abhängig von der Art des eingesetzten Kapitals (Eigenkapital, Fremdkapital) lassen sich verschieden Rentabilitätskennziffern unterscheiden.

  • Rücklagen

Bestandteile des  Eigenkapitals. Dabei wird entsprechend dem Ausweis in der Bilanz in offene Rücklagen und  stille Rücklagen (Reserven) unterschieden. Offene Rücklagen als eigenständige Bilanzposition werden nur bei Kapitalgesellschaften gezeigt. Personengesellschaften und Einzelunternehmen kennen diese Eigenkapitalposition nicht, da hier die nicht ausgeschütteten Gewinne den Eigenkapitalkonten zugeschrieben werden.

Die Rücklagen bei einer Kapitalgesellschaften setzen sich gem. § 266 II HGB wie folgt zusammen:

(1)  Kapitalrücklage

(2) Gewinnrücklage

In die Kapitalrücklage gehen die von den Anteilseignern über das Nominalkapital (Gezeichnetes Kapital) hinaus von außen zugeführten Eigenkapitalbeträge ein. Die Gewinnrücklagen umfassen die Teile, die aus im Unternehmen erwirtschafteten Gewinnen in die Rücklagen eingestellt wurden.

  • Rückstellungen

Verpflichtungen, die dem Grunde und/oder der Höhe sowie dem Zeitpunkt nach noch nicht sicher feststehen. Rückstellungen werden u. a. für Pensionen, Garantien, Kulanz und Risiken aus schwebenden Geschäften (z. Bsp. Währungsschwankungen) gebildet.

  • Stakeholder

Koalitionspartner und Anspruchsnehmer (beispielsweise Anteilseigner, Kunden, Banken, Sponsoren, Staat), deren Interessen das Unternehmen mitberücksichtigen muss. Bekannt geworden ist in den letzten Jahre hingegen der Begriff Shareholder als Teil der Stakeholder, denen im Rahmen einer wertorientierten, den Investorenzielen gerecht werdende Unternehmensführung viel Beachtung geschenkt wurde.

  • Strukturkosten

s. Fixe Kosten

  • Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen ist keine einheitliche Vermögensmasse. Es umfasst die Vermögensteile, die nur kurz im Betrieb verbleiben. Man unterscheidet Vorräte, Forderungen, Wertpapiere und flüssige Mittel.

  • Umsatz

Summe der mit den Verkaufspreisen bewerteten Absatzmengen oder Dienstleistungen eines Unternehmens während einer Abrechnungsperiode. Der Umsatz wird im Rahmen der handelsrechtlichen GuV der Kapitalgesellschaften als sog. Umsatzerlöse bezeichnet und stellt i.d.R. die erste Position in der GuV gem. § 275 HGB dar.

  • Umsatzkostenverfahren

Verfahren der GuV zur Ermittlung des Periodenerfolgs. Im Unterschied zum Gesamtkostenverfahren werden dabei die Aufwendungen nicht nach Aufwandsarten (Material, Personal, Abschreibungen), sondern nach Funktionsbereichen (Herstellung, Verwaltung, Vertrieb) unterteilt, und den Umsatzerlösen nur die Herstellungskosten gegenübergestellt, die ursächlich für die Umsätze waren.

  • Umsatzrendite (Return on Sales (ROS))

Eine Kennzahl, die das Verhältnis des Betriebsergebnisses zu den Umsatzerlösen darstellt.

  • Variable Kosten (Produktkosten)

Im Gegensatz zu fixen Kosten in Abhängigkeit von der Beschäftigung des Unternehmens sich verändernde Kosten. Neben der Beschäftigung können auch andere Bezugsgrößen für die Veränderbarkeit der variablen Kosten ursächlich sein. Variable Kosten lassen sich einteilen in proportionale, degressive, progressive und regressive Kosten (s. Abbildung). Zu den variablen Kosten gehören in der Regel die Einzelkosten, insbesondere Materialeinzelkosten sowie die unmittelbar mit der Beschäftigung zusammenhängenden Löhne, wie z. B. der Akkordlohn und Maschinenkosten.

Variable Kosten

  • Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten bestehen aus noch nicht bezahlten Rechnungen von Lieferanten und Dienstleistern, Krediten und ähnlichen Schulden. Sie werden in der Bilanz als Fremdkapital ausgewiesen.

  • Wertschöpfung

Beitrag, den ein Unternehmen zum Bruttoinlandsprodukt beiträgt. Es handelt sich um den (ideologisch missbrauchten) Begriff des Mehrwertes, der durch die Produktion im Betrieb geschaffen wird. Dies ist eine volkswirtschaftliche Betrachtung, wenngleich das Wertschöpfungsdenken zunehmend auch in der Betriebswirtschaftslehre, insbesondere i.R. der strategischen Planung an Bedeutung gewinnt.

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